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General­versammlung im Corona-Stress


Im Kampf gegen die Corona-Pandemie wurden Versammlungen im Vorfeld der jährlichen Generalversammlungen laufend eingeschränkt. Dies stellte die Kommunikation vor neue Herausforderungen. Ein Tagebuch.
20 Tage vor der GV:

Die Einladungen an die Aktionäre sind fristgemäss verschickt, alles läuft (noch) seinen gewohnten Gang. Die Redemanuskripte werden geschrieben und die Folien für die Präsentationen erstellt. Die Vorbereitungen im Eventlokal laufen wie geplant. Das Coronavirus ist zwar bereits in Italien angekommen, aber die Auswirkungen auf die Schweiz sind noch unklar.


18 Tage vor der GV:Die ersten Massnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus werden bekannt: Der Bundesrat schränkt Versammlungen auf 1000 Leute ein, einzelne Kantone gehen bereits weit darunter. Kann man die überhaupt GV noch durchführen? Mittlerweile haben sich mehr als 200 Aktionäre angemeldet. Soll man die Versammlung verschieben, die gemäss Gesetz innert sechs Monaten nach Jahresabschluss durchgeführt werden muss? Was, wenn sich die Situation weiter verschlechtert, und dies erst recht nicht mehr möglich ist? Eine rein Online durchgeführte GV ist rechtlich nicht erlaubt. Juristische Gutachten werden erstellt, ob und wie man eine GV ohne physische Präsenz der Aktionäre durchführen kann.


13 Tage vor der GV:Die Aktionäre werden informiert, dass sie ihre Stimmen an den Stimmrechtsvertreter delegieren sollen. Der Apéro und das Nachtessen nach der GV werden abgesagt, alle Gäste wieder ausgeladen. Auf der Homepage werden die Aktionäre laufend über die neusten Entwicklungen informiert.  Szenarien werden entwickelt, ob man die GV bei einer weiteren Einschränkung von Versammlungen in getrennten Sälen durchführen kann. Eine Medienmitteilung für eine allfällige Absage der GV wird vorbereitet. Zahlreiche Aktionäre melden sich ab.


4 Tage vor der GV:Der Bundesrat schränkt Veranstaltungen auf 100 Personen ein. Risikopersonen werden auf der Homepage aufgerufen, nicht an der GV teilzunehmen. Eine Video-Übertragung in einen zweiten Saal wird organisiert, ein zweiter Eingang, Gesundheitschecks und Sicherheitsabstände werden vorgesehen.


1 Tag vor der GV:Um 18 Uhr gibt der Bundesrat ein Verbot jeglicher privaten und öffentlichen Veranstaltungen bekannt. Er veröffentlicht danach eine Ausnahmebewilligung, dass GVs ohne die physische Anwesenheit von Aktionären durchgeführt werden können. Inzwischen haben über zwei Drittel der Aktionäre ihre Stimmen an den unabhängigen Stimmrechtsberater delegiert. Das Eventlokal schliesst seine Tore. Allen Lieferanten, Helfern und Technikern wird abgesagt.


Am Tag der GV:Eine Stunde vor Beginn treffen sich Präsident des Verwaltungsrates, CEO, Stimmrechtsvertreter, Notar, Vertreter der Revisionsstelle und Protokollführer vor dem Eingang des Eventlokals. Kein Aktionär erscheint. Die GV findet auf dem Vorplatz mit gebührendem Abstand zwischen den Teilnehmern statt. Alle Traktanden werden angenommen.

Veröffentlicht am 14. April 2020 von Martin Arnold
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